Vielen Dank für die vielen Anregungen und weiteren Hinweise.
PersonX sollte noch folgendes aus dem Telefonat ergänzen:
Nachdem der Gesprächspartner den Vorgang "auf dem Bildschirm" hatte, sagte PersonX sofort:
-- Ja, es gibt ein Schreiben vom 01.08.2014, das erste mit einem Rechtsbehelf. Da stünde auch "Bescheid" drüber. Aber das sei nie und nimmer ein Bescheid, weil sofort Säumniszuschläge dabei gewesen seien. Der Einkommenssteuerbescheid könne ja auch nicht schon Säumniszuschläge für die in ihm erstmals festgesetzten Beträge enthalten.
Und sofort fielen die "erlösenden Worte":
-- Dann schicke ich das erst einmal zurück.
Damit ist bsp. dieses Risiko
Beschluss vom Amtsgericht > Erinnerung zurückgewiesen (Bayern)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13902.msg93462/topicseen.html#msg93462Person A hatte Erinnerung gegen den Vollstreckungsbescheid beim örtlichen GV eingelegt.
Heute bekam Person A die Entscheidung vom zuständigen Amtsgericht. Die Erinnerung wurde abgewiesen.
Person A könnte innerhalb 14 Tagen Beschwerde dagegen einlegen.
erstmal schon weg.
Vollstreckungsbeamte können maximal den Vorgang zurückgeben. Mehr geht auf dieser Ebene nicht. Wo kein Vollstrecker, da keine Zahlung. Die Vollstreckungsbeamten wissen aber auch nicht, wie diese Bescheide aussehen. Woher auch, wenn sie privat zahlen. Sie wissen aber, wie ihr Einkommenssteuerbescheid aussieht. Und die Diskrepanz hat offenbar sofort überzeugt.
Bisherige eigene Kosten: 0,00 Euro. Ein Telefonat.
Praktisch gibt es verschiedene Strategien (*):
- Sofort Widerspruch einlegen, Klage einreichen -> eigene Kosten
- Nicht reagieren, auf Vollstreckung Zugang bestreiten
- Die Strategie von PersonX: Zugang bestätigen, den Bescheid als offenkundig ungenügend zurückweisen
Praktisch muß jeder selbst entscheiden, welchen Weg er geht. Jeder Weg hat Vor- und Nachteile.
Der Tübinger Beschluß hat zwei verschiedene Ansatzpunkte:
- Angriff auf das Vollstreckungsersuchen
- Angriff auf den Primärbescheid
Die Angriffe auf das Vollstreckungsersuchen sind nach Meinung von PersonX eher ambivalent. Das ist eine behördeninterne Geschichte. Kann man machen, da läßt sich aber vieles auch schnell heilen (passiert ja teilweise schon).
Der Angriff auf den Primärbescheid zielt dagegen auf ein Kernproblem des Rechtsstaats: Eine Verwaltung erläßt einen Bescheid, der Bürger will sich dagegen wehren, widerspricht und kann gegen die Ablehnung klagen.
Warum darf der Bürger das erst nach 1 1/4 jähriger Verspätung tun? (Erster Bescheid vom 01.08.2014)
Warum muß der Bürger dann bereits Säumniszuschläge bezahlen, die er nicht zu verantworten hat?
Warum ist die Summe dann schon 5 mal so hoch (5 Quartale)?
Jeder Richter wird hellhörig, wenn die Verwaltung versucht, Bürgern den Weg zum Gericht durch solche Turnübungen zu erschweren. Richterliche Unabhängigkeit wird von Richtern auf jeden Fall verteidigt.
...denn das ist ein Lottospiel, bis nicht der BGH abschließend dazu befunden hat.
Im dümmsten Falle hat man dann das Nachsehen.
Klar ist das ein Risiko. Siehe (*) - der eine geht den Weg, der andere jenen. Der Einkommenssteuerbescheid von PersonX sah auch schon in den 1990-ern so aus, daß niemals sofort Säumniszuschläge geltend gemacht wurden. Der Tübinger Beschluß setzt sich aus verschiedenen Teilaspekten zusammen. Die einen sind eher wackelig / schnell heilbar. Die Frage, ob ein Primärbescheid sofort Säumniszuschläge enthalten darf, sieht für PersonX extrem fundamental aus. Weil es da um jahrzehntelang laufende Dinge geht: "Kann ein Bürger einen Bescheid als Bescheid erkennen?"
Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, damit zwingend keine Behörde, die Amtshilfeersuchen oder Verwaltungsbescheide erstellen bzw. erlassen darf.
Die ersuchende Stelle war der RBB.
PersonX fährt da einfach die Strategie: Nicht die Vollstreckungsbeamten wegen dem Amtshilfeersuchen nerven, sondern die Vollstreckungsbeamten als Verbündete gewinnen.
Das war auch der Grund, weshalb PersonX da nicht vorbeigegangen ist, sondern gleich angerufen hat. Damit wurde das eigentliche Vollstreckungsersuchen gar nicht infrage gestellt. Das hat dem Gesprächspartner Zeit gespart.
Variante I: Bürger gegen zwei Verwaltungen
Variante II: Bürger mit einer Verwaltung gegen die andere
Wenn reihenweise Berliner Finanzämter ernstliche Zweifel an den Vollstreckungsersuchen haben und das zurückgehen lassen: Diese behördeninterne Bewertung dürfte sich mit Sicherheit auch beim RBB rumsprechen.
Hey, Ihr da beim RBB: Könnt Ihr nicht mal gescheite Bescheide erlassen? Was sollen diese ständigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen? Wir haben wichtigere Dinge zu tun als das, daß wir nochmals für eine Milliarde mehr an Überschüssen bei den Rundfunkgebühren sorgen.
Es gab schon Hinweise, daß die Rundfunkanstalten teils selbst von dem Thema genervt sind. Weil sie sich durch das neue Verfahren eine Beruhigung, eine Vereinfachung erhofft hatten. Stattdessen eskaliert das. Mir scheint auch, daß das Gutachten vom Bundesfinanzministerium, das im Dezember bekannt wurde, da mit hineinspielt. Eben weil inzwischen so einige kapieren, daß das eine doch sehr wackelige Konstruktion ist.