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Autor Thema: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin  (Gelesen 80830 mal)

m
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Ein hypothetischer Bürger PersonX erzählte mir kürzlich:

Er hat in Berlin nie auf Schreiben des Beitragsservice reagiert. Aber immer wieder hier mitgelesen.

Da kam sie: Die Zahlungsaufforderung des zuständigen Finanzamtes von einem dortigen Vollziehungsbeamten. Als AHE, also Amtshilfeersuchen. Eine achttägige Zahlungsfrist, ansonsten gäbe es einen persönlichen Besuch. PersonX habe die Bescheide vom 01.08.2014, 01.09.2014 und 01.12.2014 nicht beglichen.

Inklusive Telefonnummer für Nachfragen.

PersonX hat da angerufen.

Und es war "ganz simpel":

Ja, die GEZ (der Gesprächspartner sprach ausschließlich von der GEZ). Die ganzen Verfahren quer durch die Republik seien bekannt.

PersonX argumentierte: Es lägen zwar die Schreiben vom 01.08.2014, 01.09.2014 und 01.12.2014 vor. Da stünde auch "Bescheid" drüber.

Aber da diese sofort Säumniszuschläge enthalten würden, seien das keine gültigen Bescheide.

Kein Finanzamt würde es sich erlauben, erst einen Bescheid über 1 1/4 Jahre zu verzögern. Und dann - aufgrund dieser selbstverschuldeten Verzögerung - bereits Säumniszuschläge draufschlagen. Reihenweise hätten Gerichte darauf basierend bundesweit Vollstreckungen gestoppt.

PersonX skizzierte zusätzlich: PersonX habe nie etwas an die GEZ bezahlt. Da weder Radio noch Fernseher, das der GEZ auch immer brav mitgeteilt. Nun die "Systemänderung". Eigentlich habe PersonX mit einem Bescheid im zweiten Quartal 2013 für das erste Quartal 2013 gerechnet. Dann hätte PersonX Widerspruch und dann Klage eingelegt - und würde heute nicht wegen dieser Vollstreckung telefonieren.

Aber so habe der Beitragsservice PersonX zunächst über mehr als 1 Jahr das Beschreiten des Rechtswegs verunmöglicht. Weil es bis dahin kein Schreiben mit einer Rechtshelfsbelehrung gab. Damit habe der Beitragsservice die strittige Summe gänzlich überflüssig hochgetrieben. Und das, was dann mit Datum 01.08.2014 gekommen sei, sei offenkundig kein primärer Bescheid - weil Säumniszuschläge dabei seien.

Der Gesprächspartner: PersonX möge das schriftlich mitteilen. Dann wird das erst einmal zur Stellungnahme zurückgeschickt.

Ein nettes Gespräch. PersonX wird das ausfertigen, ausdrucken und unterschreiben.

Und - wie telefonisch vereinbart - in den "dicken Hausbriefkasten" schmeißen.

Fazit: Die Vollstreckungsbeamten bei den Berliner Finanzämtern haben - so mal etwas lax gesagt - null Lust, da aktiv zu werden. Sind von dem Thema tierisch angefaßt. Und wenn sie hinreichend genaue Hinweise bekommen
(die Liste unter
Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
ist da sehr hilfreich - Aktenzeichen, Aktenzeichen, Aktenzeichen)
dann geht das erst einmal zurück.


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G

Gast

Hallo mini, Willkommen im Forum und Danke für die Ausführungen über die Erlebnisse einer PersonX. :)

Ja, wenn bisher noch nicht auf Bescheide sachgemäß reagiert wurde gilt es spätestens dann aktiv zu werden, wenn die GEZ ihre erpresserische Arbeit extern auf Vollstreckungsorgane - in Berlin das Finanzamt - abwälzen möchte!

Ich habe die traurige Befürchtung, dass noch viel zu viele Leute an genau diesem Punkt einknicken, weil sie zu viel 'Ehrfurcht' (oder wie man das sonst ausdrücken mag) vor Vollstreckungsorganen haben, alsdass ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abpressung von sog. 'Rundfunkbeiträgen' entwickelt bzw. aufrecht erhalten werden könnten. Aber gut, dass es dieses Forum gibt!  :)

Btw. falls Dir das Schreiben vom Finanzamt an PersonX vorliegt - kommt es Dir auch so vor, als würden die Formulierungen ausschließlich aus dem Hause GEZ stammen, da dieses Schreiben vielleicht ganz genau im gleichen Stil formuliert ist wie die bekannten GEZ-Schreiben 'Mahnung' und 'Ankündigung der Zwangsvollstreckung'. Es wäre tatsächlich ein Graus wenn das FA die Formulierungen dieses Schreibens 1:1 von der GEZ übernommen (bzw. übergeben bekommen) und an PersonX lediglich 'weitergeleitet' hätte! Wie passen sonst die geschriebenen Zeilen des FA's mit den (einsichtigen) Worten des MA's des FA's zusammen?

Fazit: Die Vollstreckungsbeamten bei den Berliner Finanzämtern haben - so mal etwas lax gesagt - null Lust, da aktiv zu werden. Sind von dem Thema tierisch angefaßt. Und wenn sie hinreichend genaue Hinweise bekommen (die Liste http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html ist da sehr hilfreich - Aktenzeichen, Aktenzeichen, Aktenzeichen), dann geht das erst einmal zurück.

Super, dass PersonX an eine Person geraten ist, die vermutlich in der Lage ist eigene Gedanken zu entwickeln. Ich möchte hier jedoch vor Verallgemeinerungen warnen und zu Bedenken geben, dass es auch beim Finanzamt vermutlich den einen oder die andere Mitarbeiterin geben kann, der/die sich als verlängerten Arm der GEZ ansieht und einen/einer möglicherweise verunsicherten Bürger/in zu suggerieren vermag, dass es keinen anderen Weg außer einer Zahlung der offenen 'Forderungen' gäbe. Also immer schön standhaft den eigenen Punkt vertreten, auf Ungereimtheiten verweisen und die eigenen Rechte einfordern! :)


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Zitat
Ja, wenn bisher noch nicht auf Bescheide sachgemäß reagiert wurde gilt es spätestens dann aktiv zu werden, wenn die GEZ ihre erpresserische Arbeit extern auf Vollstreckungsorgane - in Berlin das Finanzamt - abwälzen möchte!

Der Beschluß Tübingen, 19. Mai 2014 · Az. 5 T 81/14, legt nahe, daß es sich bei den Schreiben, die als "Bescheid" bezeichnet sind, gar nicht um Bescheide handelt.

Solche Aussagen ( https://openjur.de/u/708173.html - RN 22)

Zitat
Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden.

Zitat
Schon der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes verlangt vor der Festsetzung von Kosten oder Säumniszuschlägen einen rechtsbehelfsfähigen Beitragsbescheid, da andernfalls der Rechtsweg erst nach Festsetzung von Rückständen/Zuschlägen eröffnet werden würde (vgl. VG Augsburg a.a.O.).

Zitat
Der bloße Hinweis auf die Fundstelle des Gesetzblattes reicht als Begründung nicht aus

beschreiben das Verwaltungshandeln so dermaßen fundamental, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß das bei der Berufung vom BGH gekippt wird.

Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.

Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.

Genau das verstehen Vollstreckungsbeamte beim Finanzamt sehr genau. Jeder Einkommenssteuerbescheid ist um Dimensionen besser als das, was der Beitragsservice verschickt. Erst kommt der Bescheid mit einem Rechtsbehelf. Dann läuft die Frist. Erst nach deren Ablauf können Säumniszuschläge entstehen.

Vollstreckungsbeamte können ja erst einmal nicht wissen, was da verschickt wurde. Es könnte sich ja auch einfach darum handeln, daß bsp. die Schulden deshalb aufgelaufen sind, weil es eine Einzugsermächtigung gab, das Konto aber keine Deckung aufwies.

PersonX hat das auch dem Gesprächspartner klargemacht: Diese müßten grade das ausbaden, was genaugenommen ein Konflikt zwischen Gesetzgebung / Abgeordneten und Bürgern ist.

Zitat
Btw. falls Dir das Schreiben vom Finanzamt an PersonX vorliegt - kommt es Dir auch so vor, als würden die Formulierungen ausschließlich aus dem Hause GEZ stammen, da dieses Schreiben vielleicht ganz genau im gleichen Stil formuliert ist wie die bekannten GEZ-Schreiben 'Mahnung' und 'Ankündigung der Zwangsvollstreckung'. Es wäre tatsächlich ein Graus wenn das FA die Formulierungen dieses Schreibens 1:1 von der GEZ übernommen (bzw. übergeben bekommen) und an PersonX lediglich 'weitergeleitet' hätte! Wie passen sonst die geschriebenen Zeilen des FA's mit den (einsichtigen) Worten des MA's des FA's zusammen?

Nee. Das Schreiben, das PersonX erhielt, war wohl ein Standardschreiben der Berliner Verwaltung, unten auch entsprechend gekennzeichnet:

Zitat
Vollstr.29b/DCL - Zahlungsaufforderung durch den Vollziehungsbeamten

Da waren lediglich kurze Texte (Datumsangaben) und Beträge eingesetzt. Der Rest sind allgemeine Formulierungen.

Zitat
Super, dass PersonX an eine Person geraten ist, die vermutlich in der Lage ist eigene Gedanken zu entwickeln. Ich möchte hier jedoch vor Verallgemeinerungen warnen und zu Bedenken geben, dass es auch beim Finanzamt vermutlich den einen oder die andere Mitarbeiterin geben kann, der/die sich als verlängerten Arm der GEZ ansieht und einen/einer möglicherweise verunsicherten Bürger/in zu suggerieren vermag, dass es keinen anderen Weg außer einer Zahlung der offenen 'Forderungen' gäbe.

PersonX wohnt in einem Innenstadtbereich von Berlin ;-)

Man könnte bald wetten, daß es in diesem Innenstadtbereich bundesweit die meisten Nichtzahler geben könnte.


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PersonX hat das gelesen, fand das schon ganz ok. Aber hat mir noch ein paar Punkte zukommen lassen:

(1) Die Vollstreckungsbeamten im Finanzamt sind verpflichtet, darauf zu reagieren. Alternativen sind Zahlung / Pfändung oder schließlich Rückgabe an die ersuchende Behörde. Sie wissen nicht genau, was eigentlich Sache ist, sitzen aber faktisch zwischen allen Stühlen. Ihnen sollte man das Leben nicht allzu schwer machen.

(2) Reagiert man nicht auf das Anschreiben, müssen die Vollstreckungsbeamten persönlich vorbeikommen. Die Wahrscheinlichkeit, daß da niemand da ist, ist durchaus hoch. Leute sind ja berufstätig, einkaufen usw.

Zitat
Falls ich nicht von dem Eingang der Zahlung unterrichtet sein sollte, werde ich Sie am / demnächst(*)  in der Zeit von 8 (*) bis 18 (*) Uhr aufsuchen.
Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, daß ich dann Zutritt zu den Räumen erhalte und der geschuldete Betrag nebst zusätzlich 26,00 € (*) Kosten der Vollstreckung bereitgehalten wird. Andernfalls muß mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden ...

(*) war in den Vordruck per Schreibmaschine eingefügt.

Da womöglich mehrfach umsonst vorbeizukommen (angesichts der Größe von Berlin), ehe dann andere Maßnahmen ergriffen werden müssen (der Vollstreckungsbeamte kann ja den Vorgang nicht einfach ein paar Jahre liegen lassen): Das ist kein Vorgang, der Laune macht.

(3) Ganz anders ist es dagegen, wenn man

- schnell reagiert (das Schreiben war mit Datum Dienstag, telefonische Erreichbarkeit Mo/Mi/Fr jeweils 08:00 - 09:00, am Freitag wurde angerufen). Dann ist das für den Vollzugsbeamten noch frisch, er kann das zuordnen,

- genau weiß, was man will: Rumjammern, Zeit schinden, eine riesige Systemkritik usw. ist überflüssig, der Gesprächspartner hat tonnenweise andere Dinge zu tun. Das Telefonat dauerte 6 Minuten

- eine klare eigene Handlung aufzeigt: "Ich fertige das schriftlich aus, das haben Sie bis ... im Briefkasten".

Dann weiß der Beamte, was ihn erwartet. Und er kann mit bestem Gewissen, auch so, daß er es gegenüber seinen Kollegen und Vorgesetzten vertreten kann, den Vorgang erst einmal an die ersuchende Behörde zurückgeben und sich wichtigeren Dingen zuwenden.

Wenn die Vollstreckungsbehörden auf dieser Ebene nicht mehr mitspielen, wenn also die "funktionierende Verwaltung Finanzamt" das, was vom Beitragsservice kommt, stapelweise zurückgehen läßt: Das dürfte noch am ehesten die Parlamentarier beeindrucken.

Langfristig kann das Thema nur

- entweder von den Abgeordneten (die ein neues Gesetz verabschieden)
- oder von den Gerichten (die Vollstreckungen stoppen bzw. das Gesetz korrigieren)

gelöst werden.

Gegenüber allen anderen Instanzen sollte man nicht zuviel Streß produzieren, sondern diese eher als Verbündete betrachten.


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Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.

Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.

Warum sollten die Personen A-Z mit einem Widerspruch diese Formfehler akzeptieren? Denn so gut jeder fügt in seinen Widersprüchen das Argument der Formfehler und somit die Nichtigkeit des jeweiligen Bescheides ein.

Person N kann und will sich nicht damit anfreunden das diejenigen, die schon etliche Widersprüche hinter sich haben auf einmal die "dummen" sein sollen.

Falls besagte Person N falsch liegt bitte korrigieren.


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Hallo "mini"

willkommen im Forum und danke für diese durchaus informativen Ausführungen.

Für zu hinterfragen - weil potenziell problematisch - halte ich persönlich jedoch diese Aussage:
Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.

Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.

Genau das verstehen Vollstreckungsbeamte beim Finanzamt sehr genau. Jeder Einkommenssteuerbescheid ist um Dimensionen besser als das, was der Beitragsservice verschickt. Erst kommt der Bescheid mit einem Rechtsbehelf. Dann läuft die Frist. Erst nach deren Ablauf können Säumniszuschläge entstehen.

...denn das ist ein Lottospiel, bis nicht der BGH abschließend dazu befunden hat.
Im dümmsten Falle hat man dann das Nachsehen.

Daher meine Einschätzung:

Wenn eine betroffene Person A-Z den Zugang/ die Bekanntgabe der "Bescheide" nicht bestreiten kann oder will, sondern (z.B. bei nachweislicher Zustellung) lediglich deren "Nichtigkeit" annimmt - noch dazu als juristischer Laie, dann sollte diese dennoch nicht einfach auf die Vollstreckung warten (insbesondere auch nicht in Gegenden, in denen Stadtkassen/ Vollstreckungsbeamte bzw. / Amtsgerichte/ Gerichtsvollzieher involviert sind)...
...sondern wenn, dann wenigstens eine schriftliche und nachweislich zugestellte "Zurückweisung" verfassen - diese aber wiederum wenigstens mit "hilfsweisem" Widerspruch verknüpfen - und kann/sollte dort auch "genüsslich" die formalen Unzulänglichkeiten auseinandernehmen ;)

z.B. in Anlehnung an diese
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

...um eben die "Rechtsmittel" auch nur ansatzweise gewahrt zu haben.


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(1) Die Vollstreckungsbeamten im Finanzamt sind verpflichtet, darauf zu reagieren.
Wieso das? Eine Behörde ist grundsätzlich rechtsfähig; nur eine Behörde darf ein Amtshilfeersuchen stellen? Eine Behörde ist nur, wer Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt?

Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, damit zwingend keine Behörde, die Amtshilfeersuchen oder Verwaltungsbescheide erstellen bzw. erlassen darf.

Selbst dann, wenn es heißt, daß der Beitragsservice im Namen von Kunde X handelt, setzt es die vollständige rechtliche Funktionalität voraus, wie sie beim Kunden X vorzufinden ist.

Es wird bezweifelt, daß der Beitragsservice auch nur annähernd mehr darf, als die Gelder für die Rundfunkanstalten zu verwalten. Sie dürfen diese weder einziehen noch die Einziehung beauftragen oder vollstrecken lassen. Sie dürfen nichts, was echtes Verwaltungshandeln genannt werden könnte.


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Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, damit zwingend keine Behörde, die Amtshilfeersuchen oder Verwaltungsbescheide erstellen bzw. erlassen darf.
Nichzuletzt deswegen werden bzw. wurden bereits diverse Formalien angepasst, die diesen Angriffspunkt schon durchaus erschweren könnten...
Neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html

Es ist und bleibt daher gewagt, sich ausschließlich auf "formale Unzulänglichkeiten" zu berufen.


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Vielen Dank für die vielen Anregungen und weiteren Hinweise.

PersonX sollte noch folgendes aus dem Telefonat ergänzen:

Nachdem der Gesprächspartner den Vorgang "auf dem Bildschirm" hatte, sagte PersonX sofort:

-- Ja, es gibt ein Schreiben vom 01.08.2014, das erste mit einem Rechtsbehelf. Da stünde auch "Bescheid" drüber. Aber das sei nie und nimmer ein Bescheid, weil sofort Säumniszuschläge dabei gewesen seien. Der Einkommenssteuerbescheid könne ja auch nicht schon Säumniszuschläge für die in ihm erstmals festgesetzten Beträge enthalten.

Und sofort fielen die "erlösenden Worte":

-- Dann schicke ich das erst einmal zurück.

Damit ist bsp. dieses Risiko
Beschluss vom Amtsgericht > Erinnerung zurückgewiesen (Bayern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13902.msg93462/topicseen.html#msg93462
Zitat
Person A hatte Erinnerung gegen den Vollstreckungsbescheid beim örtlichen GV eingelegt.
Heute bekam Person A die Entscheidung vom zuständigen Amtsgericht. Die Erinnerung wurde abgewiesen.
Person A könnte innerhalb 14 Tagen Beschwerde dagegen einlegen.
erstmal schon weg.

Vollstreckungsbeamte können maximal den Vorgang zurückgeben. Mehr geht auf dieser Ebene nicht. Wo kein Vollstrecker, da keine Zahlung. Die Vollstreckungsbeamten wissen aber auch nicht, wie diese Bescheide aussehen. Woher auch, wenn sie privat zahlen. Sie wissen aber, wie ihr Einkommenssteuerbescheid aussieht. Und die Diskrepanz hat offenbar sofort überzeugt.

Bisherige eigene Kosten: 0,00 Euro. Ein Telefonat.

Praktisch gibt es verschiedene Strategien (*):

- Sofort Widerspruch einlegen, Klage einreichen -> eigene Kosten
- Nicht reagieren, auf Vollstreckung Zugang bestreiten
- Die Strategie von PersonX: Zugang bestätigen, den Bescheid als offenkundig ungenügend zurückweisen

Praktisch muß jeder selbst entscheiden, welchen Weg er geht. Jeder Weg hat Vor- und Nachteile.

Der Tübinger Beschluß hat zwei verschiedene Ansatzpunkte:

- Angriff auf das Vollstreckungsersuchen
- Angriff auf den Primärbescheid

Die Angriffe auf das Vollstreckungsersuchen sind nach Meinung von PersonX eher ambivalent. Das ist eine behördeninterne Geschichte. Kann man machen, da läßt sich aber vieles auch schnell heilen (passiert ja teilweise schon).

Der Angriff auf den Primärbescheid zielt dagegen auf ein Kernproblem des Rechtsstaats: Eine Verwaltung erläßt einen Bescheid, der Bürger will sich dagegen wehren, widerspricht und kann gegen die Ablehnung klagen.

Warum darf der Bürger das erst nach 1 1/4 jähriger Verspätung tun? (Erster Bescheid vom 01.08.2014)
Warum muß der Bürger dann bereits Säumniszuschläge bezahlen, die er nicht zu verantworten hat?
Warum ist die Summe dann schon 5 mal so hoch (5 Quartale)?

Jeder Richter wird hellhörig, wenn die Verwaltung versucht, Bürgern den Weg zum Gericht durch solche Turnübungen zu erschweren. Richterliche Unabhängigkeit wird von Richtern auf jeden Fall verteidigt.

Zitat
...denn das ist ein Lottospiel, bis nicht der BGH abschließend dazu befunden hat.
Im dümmsten Falle hat man dann das Nachsehen.

Klar ist das ein Risiko. Siehe (*) - der eine geht den Weg, der andere jenen. Der Einkommenssteuerbescheid von PersonX sah auch schon in den 1990-ern so aus, daß niemals sofort Säumniszuschläge geltend gemacht wurden. Der Tübinger Beschluß setzt sich aus verschiedenen Teilaspekten zusammen. Die einen sind eher wackelig / schnell heilbar. Die Frage, ob ein Primärbescheid sofort Säumniszuschläge enthalten darf, sieht für PersonX extrem fundamental aus. Weil es da um jahrzehntelang laufende Dinge geht: "Kann ein Bürger einen Bescheid als Bescheid erkennen?"

Zitat
Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, damit zwingend keine Behörde, die Amtshilfeersuchen oder Verwaltungsbescheide erstellen bzw. erlassen darf.

Die ersuchende Stelle war der RBB.

PersonX fährt da einfach die Strategie: Nicht die Vollstreckungsbeamten wegen dem Amtshilfeersuchen nerven, sondern die Vollstreckungsbeamten als Verbündete gewinnen.

Das war auch der Grund, weshalb PersonX da nicht vorbeigegangen ist, sondern gleich angerufen hat. Damit wurde das eigentliche Vollstreckungsersuchen gar nicht infrage gestellt. Das hat dem Gesprächspartner Zeit gespart.

Variante I: Bürger gegen zwei Verwaltungen
Variante II: Bürger mit einer Verwaltung gegen die andere

Wenn reihenweise Berliner Finanzämter ernstliche Zweifel an den Vollstreckungsersuchen haben und das zurückgehen lassen: Diese behördeninterne Bewertung dürfte sich mit Sicherheit auch beim RBB rumsprechen.

Zitat
Hey, Ihr da beim RBB: Könnt Ihr nicht mal gescheite Bescheide erlassen? Was sollen diese ständigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen? Wir haben wichtigere Dinge zu tun als das, daß wir nochmals für eine Milliarde mehr an Überschüssen bei den Rundfunkgebühren sorgen.

Es gab schon Hinweise, daß die Rundfunkanstalten teils selbst von dem Thema genervt sind. Weil sie sich durch das neue Verfahren eine Beruhigung, eine Vereinfachung erhofft hatten. Stattdessen eskaliert das. Mir scheint auch, daß das Gutachten vom Bundesfinanzministerium, das im Dezember bekannt wurde, da mit hineinspielt. Eben weil inzwischen so einige kapieren, daß das eine doch sehr wackelige Konstruktion ist.


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Hallo,

die machen dan eine Schulug oder in Infoblatt danch gilt nur das:

Variante I: Bürger gegen zwei Verwaltungen.

Das wollen wir natürlich nicht hoffen, es kann passieren das der Parasit
des Systems am das System sich anpassen tut.
Also die Behörden an sich gewinnt und alle Unterlager koreckt erstellt.

Wenn dieser Fall eintritt was wäre dann? Darf das Finanzamt nicht
nur in eigenen interessen Pfänden? Das sagte mal ein Bankdirecktor.

Wenn nicht dann kommt GV etc. was machen wir dann, will niemanden
verunsichern, sondern mich darauf vorbereiten.

Gruß


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G

Gast

Wenn nicht dann kommt GV etc. was machen wir dann, will niemanden
verunsichern, sondern mich darauf vorbereiten.

Paar Freunde an dem Tag einladen und GV nett empfangen. -> https://www.youtube.com/watch?v=nZypKDR1kHs


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Hallo,

und danke für deine Antwort.
Das Video hab ich gesehen und das wichtige auch ein paar danach.

Da wo der eine Typ zu dennen kommt, hat Sie sofort gesagt wir wollen keine
Beiträge zahlen. Also wollen nicht zahlen, deswegen wurde das Konto gepfändet.
Dann kam ein Video heraus wo die bei dem Parasiten anrufen und einknicken und
eine Ratenzahlung vereinbaren.
Wieso wurde da nicht bei der Bank angeruffen und nicht gefragt auf welcher Grundlage
das Konto gepfändet wurde?

Nun dies war aber nicht meine Frage, ich rede nicht von jetzt.
Zur Zeit können die Parasiten (u.a Beitragsservice) der Demokratie uns nichts.

Der Eröffner der Runde hier konnte leicht das Finanzamt abwimmeln.
Meine Frage lautete, wen der Parasit sich aber anpasst und alle rechtlich
für die Vollstreckung richtig macht. Ohne Formfehler etc. also wirklich alles astrein.
Geht über ein Gericht und hat einen Wisch von einem Richter unterschreiben lassen.

Soweit ok?

Mich würde dann interessieren wie dann der Finanzamt reagiert, theoretisch darf er
sich doch nur wegen der Steuer sich durchsetzen.
Dann kommt die Stadt und die GV, wie würde dann unsere Situation aussehen.
Ja mann kann es zurückweisen und sich vor dem Gericht dann verteidigen.
Aber der Parasit passt sich dem System auch an.

Was sagt Ihr?



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PersonX fährt da einfach die Strategie: Nicht die Vollstreckungsbeamten wegen dem Amtshilfeersuchen nerven, sondern die Vollstreckungsbeamten als Verbündete gewinnen.
Das ist schon auch ok so.

@Bürger

Wenn ein Amt eine Zweigstelle hat, hat diese Zweigstelle alle Rechte des Amtes und agiert nie in eigenem Namen, sondern stets unter dem des Amtes.

Auf den BS angewendet heißt das, ein Mitarbeiter einer Zweigstelle eines Amtes kann nimmer zeitgleich Mitarbeiter einer Zweigstelle eines anderen Amtes sein, geschweige denn Mitarbeiter einer Vielzahl von Zweigstellen verschiedener Ämter, wegen Arbeitsrecht und so.


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Wenn nicht dann kommt GV etc. was machen wir dann, will niemanden
verunsichern, sondern mich darauf vorbereiten.

Der GV in anderen Bundesländern hat denselben Status wie der Vollziehungsbeamte in Berlin, der PersonX dieses Schreiben zugesandt hat.

PS: Leider sehe ich grade, daß ich mich da überall vertan habe. "Vollziehungsbeamter XY" stand auf dem Schreiben drauf, mit diesem wurde auch telefoniert. Nicht "Vollstreckungsbeamter".

Zitat
Der Eröffner der Runde hier konnte leicht das Finanzamt abwimmeln.
Meine Frage lautete, wen der Parasit sich aber anpasst und alle rechtlich
für die Vollstreckung richtig macht. Ohne Formfehler etc. also wirklich alles astrein.
Geht über ein Gericht und hat einen Wisch von einem Richter unterschreiben lassen.

Persönlich versteht PersonX ohnehin nicht, warum da solche gravierenden Formfehler gemacht werden. Würde alles richtig gemacht werden, sähe die gesamte Situation ganz anders aus. PersonX hätte problemlos im Q2-2013 einen Bescheid ohne Säumniszuschläge bekommen können. Die IT hat es ja ermöglicht, daß PersonX ständig Schreiben bekam.

Dann hätte auch gegen PersonX längst vollstreckt werden können.

Aber es ist nicht das Problem von PersonX, zu kapieren, warum der BS das nicht hinkriegt.

Praktisch stimmen die ganzen Abläufe im BS nicht. Der BS hofft, mit Druck zu Geld zu kommen und hofft, jeden Rechtsstreit zu vermeiden, indem die Bürger - weil kein Bescheid rausgerückt wird - disen Weg gar nicht beschreiten können.

Dieses "Verunmöglichen, daß der Bürger den Rechtsweg beschreitet" sowie das Erhöhen der Summe (sofort Säumniszuschläge plus viele Quartale auf einmal) ist etwas, das eben auch Vollziehungsbeamte im Finanzamt hellhörig werden läßt.

Denn die könnten sich das niemals leisten. Also wollen sie auch nicht für das Tun des BS den Kopf hinhalten.

Edit: Die Strategie von PersonX läuft also darauf hinaus, zu vermuten, daß der BS aus irgendwelchen Gründen "nicht will", womöglich, weil der BS weiß, daß er bestimmte Dinge nicht darf.

Den vollstreckenden Stellen waren solche Dinge bislang jedoch nicht bekannt. Die dachten immer, es gäbe primäre Ausgangsbescheide ohne Säumniszuschlag. Damit gibt es einen Konflikt zwischen zwei Verwaltungen - Finanzamt versus RBB + BS.

Finanzamt weigert sich, aufgrund der Informationen von Bürgern, gegen diese zu vollstrecken. Der BS soll liefern - er liefert trotz Aufforderung durch das FA nicht. Damit zahlen jedenfalls diese Bürger nichts.


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Hallo,

danke für Deine Antwort.

Zitat
Persönlich versteht PersonX ohnehin nicht, warum da solche gravierenden Formfehler gemacht werden. Würde alles richtig gemacht werden, sähe die gesamte Situation ganz anders aus. PersonX hätte problemlos im Q2-2013 einen Bescheid ohne Säumniszuschläge bekommen können. Die IT hat es ja ermöglicht, daß PersonX ständig Schreiben bekam.

Das verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht. Wie kann es in Deutschland so sein?
Dort müssen doch die best bezahlten und schlausten Anwälte sitzen und alles bearbeiten.
Ich sehe aus meiner sich leider nur das Gegenteil. Es ist doch Gesetzlich festgeschrieben wer
und wem Vollstreken darf und auch wie das richtig getan werden muss.
Das Gericht in Tübingen hat es doch so hefftig deren vorgehen kretisiert. Waren das nicht 26 Punkte!?

Es wird ja behauptet das BS nur ein "Kindergarten" ist (nicht rechtsfähig etc.).
Dann dürften es doch nur die Gläubiger die Maßnahme einleiten, sprich WDR etc.

Aber wenn der BS das tut obwohl es nicht darf, dann haben wir ein sehr
großeß Problem. Denn es wurde ein Millearden hoher Schaden angerichtet.

Zitat
Finanzamt weigert sich, aufgrund der Informationen von Bürgern, gegen diese zu vollstrecken. Der BS soll liefern - er liefert trotz Aufforderung durch das FA nicht. Damit zahlen jedenfalls diese Bürger nichts.

Aber was hat hier der Finanzamt damit zutun, darf er nicht nur Steuern einholen?
Oder was hat die Stadt damit zutun, dürfen die nicht auch nur deren Forderungen verlangen?
Und nicht andere "Ämter" oder Firmen!?

Halte uns mal bitte auf dem laufendem.


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