Moin Moin,
nachdem der Beitragsservice Person X immerzu mit Mahnungen, und letztlich leider auch direkt per Kontopfändung dazu zwang, offene Beiträge aus den Jahren 2010 und 2011 abzudrücken (Klage beim VG Läuft), hat X am 05.04.15 einen Brief an den Beitragsservice geschrieben, und darauf hingewiesen, das ihm bis heute kein gültiger Festsetzungsbescheid zugestellt wurde.
Heute in der Post, war der Festsetzungsbescheid dann drin. Datiert auf den 01.04.15...... Ja ne, ist klar.
Jedenfalls fordert der Beitragsservice nun von X für die Zeit vom 01.03.12 - 30.11.14 einen Betrag von 598,45€. Beiträge und Gebühren also gemischt.
Witziger Weise ist unten im Schreiben gleich angegeben, das X in dieser Zeit 1 Radio, und 1 Fernseher besessen hat... ?!
X ist sich nicht sicher, ob er in dieser Zeit wirklich einen Fernseher hatte.........
Die Frage ist nun, wie kann X nun am besten auf diesen Bescheid reagieren?
Das Schreiben ist unten angefügt. Leider in schlechter Qualität, da der Scanner leider versagt hat, und X somit zur Kamera greifen musste.