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  • VG Stuttgart: 03. März 2015

Autor Thema: VG Stuttgart  (Gelesen 18956 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: VG Stuttgart
#15: 03. März 2015, 23:43

Hauptsächlich ging es in der nicht immer sehr fundierten Diskussionen darum, ob er den Nichteingang der Bescheide beweisen müsse, denn die Richterin hielt seine Darstellung für nicht glaubwürdig, weil die Postzustellung im Allgemeinen zuverlässig wäre mit den Vermerken bei Nichtzustellbarkeit an den Absender.

Interessant war noch, dass während der Anhörung der Kläger die Vermutung äußerte, dass die Richterin wohl eher im Sinne der Beklagten handeln würde, worauf die Richterin die Möglichkeit eines Befangenheitsantrages nicht erwähnte, sondern auswich. Nach der Schließung der Anhörung fragte der Kläger explizit danach, wie er einen Befangenheitsantrag einreichen könne, worauf die Richterin meinte, dass es jetzt zu spät dazu sei nach der Schließung der Anhörung.

Laut eigener Aussage wolle der Kläger sich nun einen Anwalt nehmen.

Na das darf ja wohl nicht wahr sein.


Leider konnte ich bei der letzten Verhandlung nicht mehr dabei sein und du lieber Mitstreiter
warst ja bei der ersten noch nicht da.

In der ersten Verhandlung wurde ja des langen und breiten über eben diesen Nachweis
einer Zustellung gesprochen und dass der Kläger der ersten Verhandlung eben deswegen
Pech hatte, weil er dieses Schreiben der Abmeldung im Jahre 1998 eben nicht mehr nachweisen
kann und deshalb zu unrecht bezahlte Beträge nicht zurückfordern kann.

Ich weiss mittlerweile, dass man als Zuhörer nichts zur Verhandlung äußern darf, z.B.
sich einfach melden, um dazu etwas sagen zu dürfen.

Wäre ich aber bei der letzten Verhandlung dabei gewesen, ich hätte nicht still dabei sitzen können.

Was passiert dann mit mir? Des Saales verwiesen, Ordnungsgeld, Verhaftung.

Vielleicht gut, dass ich zum Brötchenverdienen früher weg gehen musste. Also ich hätte was
gesagt, aber sehr deutlich.

UNGLAUBLICH!!!!!!!

Befangenheit???

Doch schon bei deiner Verhandlung um 9.30 Uhr waren wir doch alle sprachlos über die Reaktion
der Richterin.

Du hast extra ein sehr schön formuliertes Schreiben verfasst, dreifach, damit der SWR und die
Richterin direkt mitlesen können.

Nach Beendigung erwartest Du und wir anderen auch, eine mündliche Stellungnahme der
Richterin. Ne, Nütsch.

Erstaunlich auch, dass trotz deiner vielen Punkte, die du beantragt hattest, die Antwort der
Richterin lautet: Das Urteil sende ich ihnen in....Tagen zu.

Deine Reaktion sprach Bände: Was für soviele Punkte brauchen sie nur....Tage?
Antwort: Ja

meine Anmerkung: Klar, pro erwähnten Begriff eine Baukastenantwort

soviel zur Unabhängigkeit der Richter

und zum Vereidigungstext der neuen Richterin zu Beginn der 1. Verhandlung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 06:55 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: VG Stuttgart
#16: 04. März 2015, 07:01
Aus Wikipedia:

Richter

Ein Richter legt folgenden Eid in einer öffentlichen Sitzung eines Gerichts ab (§ 38 Abs. 1 DRiG).

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: VG Stuttgart
#17: 04. März 2015, 07:56
Aus meinen Notizen:

In etwa wiedergegebener Wortlaut der Richterin zur 1. Verhandlung:

Die Rechtsprechung und die Rechtslage beruhen auf Beweisen!!!

Der Beweis des Zuganges eines Schreiben kann deshalb nur zweifelsfrei
mittels Einschreiben mit Rückschein geschehen!!!


Der Kläger ist somit im o.g. Sinne beweispflichtig, deswegen kann der Klage in der 1.Verhandlung
nicht stattgegeben werden.

Anmerkung von mir noch dazu:

Da die Forderungen des Klägers sich auf die Zeit vor dem 1.1.13 beziehen, ist da dann
wirklich der SWR der richtige Ansprechpartner.

Die Forderungen beziehen sich doch gegenüber der ehemaligen GEZ.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: VG Stuttgart
#18: 04. März 2015, 10:24
Hallo,
Verfahrensruhe wurde mir nicht angeboten, obwohl ich deutlich mitgeteilt habe, dass ich das Recht auf Berufung nutzen möchte.
Die Entfernung meiner persönlichen Angaben ist mir etwas zu umständlich, wo doch jeder über meine Domain an meine Daten kommt...  ;)
Natürlich stelle ich das Urteil dann auch gerne online.
Bin schon gespannt (obwohl ich schon weiß, was drinsteht)...

Lass mich raten: Du durftest Dir Dein Urteil selber schreiben, genauso wie die ÖRR sich ihr Gutachten zur Neustrukturierung der Finanzierung auch selber geschrieben haben (quasi).  ;)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
  • Beiträge: 1.126
Re: VG Stuttgart
#19: 04. März 2015, 10:29
Noch eine kurze Zusammenfassung des letzten Falles, der etwas vorgezogen um 10:17 behandelt wurde, so wie ich es verstanden hatte:

Ein junger Mann hatte laut SWR zwei Beitragsbescheide erhalten, jedoch nicht darauf reagiert. Die Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet und der junge Mann erklärte daraufhin, er hätte die Bescheide nie erhalten. In einem Eilantrag war diese Sache bereits von ebenjener Richterin gegen ihn entschieden worden.
Er hatte dann Beträge+Verfahrenskosten bezahlt und diese neue Klage gegen die Bescheide eingereicht.

Da ein Widerspruch zu den Bescheiden versäumt wurde, wird die Klage wohl abgewiesen werden.

...

Da wurde vermutlich nicht nur versäumt, Widerspruch einzulegen (was ja nach der Rechtsprechung bei einem Verfahren, bei dem kein Ermessen im Streit liegt, nicht notwendig ist - es kann der Bescheid direkt angegriffen werden) sondern auch die Frist zur Einreichung der Klage verpennt, wenn ich das richtig sehe.



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v

vmp

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Re: VG Stuttgart
#20: 04. März 2015, 12:53
Eine Frist kann doch eigentlich nicht versäumt sein, weil kein Widerspruch = kein Widerspruchsbescheid = keine Grundlage zur Klage? Oder klagt man in Stuttgart direkt?


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Re: VG Stuttgart
#21: 04. März 2015, 13:17
Die Klage gegen den Bescheid sollte schon innerhalb der Vier-Wochen-Frist erfolgen. Die Klage tritt an die Stelle des Widerspruchs.


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  • Beiträge: 268
Re: VG Stuttgart
#22: 04. März 2015, 13:47
Das ist echt krass mit der Postzustellung. Wenn der Bürger das beweisen muss und nicht kann, dann ist Pech für ihn. Wenn der SWR das beweisen muss und nicht kann, dann Pech für den Bürger. WTF???

Kann bitte jemand Aktenzeichen zu den beiden Verhandlungen nennen? Könnte man gerne bei der eigenen Auseinandersetzung dem Gericht aufs Brot schmieren...


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M
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Re: VG Stuttgart
#23: 04. März 2015, 17:02
Doch schon bei deiner Verhandlung um 9.30 Uhr waren wir doch alle sprachlos über die Reaktion der Richterin.

War das die neu vereidigte Richterin oder eine welche schon länger am Gericht tätig ist?


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Re: VG Stuttgart
#24: 04. März 2015, 18:46
@Micha:
Zitat
War das die neu vereidigte Richterin oder eine welche schon länger am Gericht tätig ist?
Diese Richterin ist hier im Forum einigen bereits länger bekannt, ich habe gerade ein Urteil von 2011 mit ihrem Namen ergoogelt.

@karlsruhe aus Wikipedia:
Zitat
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
Manche wissen es halt nicht besser oder haben "ein anderes Gewissen"
Wahrheit und Gerechtigkeit sind leider sehr subjektiv auslegbar
Ich bin überzeugt, die Richterin gibt sich redlich Mühe, immerhin hat so etwas wie verbale Kommunikation stattgefunden.

@Rochus
Zitat
Lass mich raten: Du durftest Dir Dein Urteil selber schreiben, genauso wie die ÖRR sich ihr Gutachten zur Neustrukturierung der Finanzierung auch selber geschrieben haben (quasi).  ;)
Nein ich muss nicht selber schreiben, ich darf mir wünschen, aus welchen Standard-Floskel-Textbausteinen meine Urteilsbegründung zusammengesetzt wird. :P


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Rundfunkbeitrag ist wie ein Kind, welches die Familie erfreuen soll, sein Taschengeld selber bestimmen darf und damit Drogen für die Familie kauft.

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Re: VG Stuttgart
#25: 04. März 2015, 20:12
Interessant war noch, dass während der Anhörung der Kläger die Vermutung äußerte, dass die Richterin wohl eher im Sinne der Beklagten handeln würde, worauf die Richterin die Möglichkeit eines Befangenheitsantrages nicht erwähnte, sondern auswich. Nach der Schließung der Anhörung fragte der Kläger explizit danach, wie er einen Befangenheitsantrag einreichen könne, worauf die Richterin meinte, dass es jetzt zu spät dazu sei nach der Schließung der Anhörung.

http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/erfolgreicher-befangenheitsantrag/verdacht-der-befangenheit-wegen-richterlichem-verhalten_206_155570.html

Wenn der Richter einseitig oder krass fehlerhaft agiert oder zu einem Beteiligten grob unhöflich wird, kommt bei der benachteiligten oder sich benachteiligt fühlenden Seite und deren Rechtsvertreter schnell der Wunsch auf, ihn loszuwerden.

„Eine „Entziehung“ des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten.

Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt“, so das Bundesverfassungsgericht  in einem kürzlich ergangenen Beschluss (v. 25.7.2012, 2 BvR 615/11).

Wichtig: Eine Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. „Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der „böse Schein“, d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.

Entscheidend sei, „ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“.

Manchmal sind auch Äußerungen der Richter  während oder abseits mündlicher Verhandlungen Anlass für Befangenheitsanträge, z.B. Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als „Unsinn“. LSG Nordrhein-Westfalen,  Beschluss v. 16.6.2003, 11 AR 49/03).



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Re: VG Stuttgart
#26: 04. März 2015, 20:29
Der Befangenheitsantrag sollte aber vor Abschluss,also spätestens nach Anhörung erfolgen,ansonsten gibt es wenig Hoffnung.


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Re: VG Stuttgart
#27: 05. März 2015, 13:29
@Micha:

soeben telefonisch erfragt:

am 6.3. sind drei Verhandlungen:  9.45 Uhr,   11.45 Uhr,   13.30 Uhr


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Re: VG Stuttgart
#28: 07. März 2015, 10:52
Gibt es Neuigkeiten zu den verhandlungen vom 06.03.15 ?


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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Re: VG Stuttgart
#29: 07. März 2015, 13:35
Nun schreib ich doch noch ein paar Worte, aber die Sonne scheint, der Garten ruft ganz laut und dringend.
Die Verhandlung gestern dauerte von 13.30 Uhr bis 16 Uhr mit einer 10 minütigen Pause.
Wir bekamen nur einen Einzelrichter, dessen Namen aber nicht aus dem Aushang zu erkennen war, obwohl ein Kammerbeschluß wegen der besonderen Bedeutung von Herrn Bölck beantragt war. Er füllte auch die gut zwei Stunden Redezeit fast alleine aus, mit wenigen Zwischenbemerkungen des Richters.
Sein Engagement ist enorm lebendig und leidenschaftlich für die Sache. Seine Vorbereitung/Konzept umfasst bestimmt 25 Seiten  und wird mündlich noch ausführlichst begründet. Man kann schon einen trockenen Hals  bekommen bei diesem langen vortragen. Absolut Tip Top.
Daher fällt es mir auch schwer, einen Bericht zu verfassen. Es war einfach so viel.
Die Vertreterin des SWR guckt immer gleichmäßig, wie bei jedem Verfahren, und macht sich natürlich auch nicht angreifbar, denn sie spricht nur, wenn es unvermeidlich ist oder sie direkt gefragt wird.
Der Richter hörte zu, machte Zwischenbemerkungen und einen neutralen Eindruck. Er wird wohl keine  Vorlage ans BVG machen, da das Gericht nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben muss, sondern davon überzeugt sein muss.
Einen mündlichen Beschluss gibt es nicht, sondern bis Ende März soll der Schrieb bei Herrn Bölck sein.
Blick in die Zukunft:
Wenn die Berufung zugelassen ist, geht es ans VGH nach Mannheim. Dort sind schon drei Berufungen anhängig, jedoch noch nicht terminiert.
Wenn, dann möchte Herr Bölck meine Berufung bei diesem ersten Termin, vielleicht im Mai? (hypothetisch)-  ebenfalls vortragen mit den Beitragsargumenten, die uns ja allen bekannt sind.
Zuschauerinteresse war vergleichbar mit den bisherigen Verhandlungen, die ich erlebte; es gab noch freie Plätze.



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