Tja, die Grippewelle.
Regulär wären heute die Verhandlungen ab 9.30 Uhr gewesen, aber
schon unten am Eingang wurde mir mitgeteilt, dass sich alles verzögern
würde, wie warum, würde man mir dann oben sagen.
Eingangskontrolle wie auf dem Flughafen, einschließlich einer Personenkontrolle
in Form einer winzigen „Duschkabine“ deren Tür sich hinter einem schloss die vordere
aber erst wieder aufging, wenn, hmm,? (nichts für Leute mit „Platzangst“) und diese
Prozedur gleich 2x.
Bei der Verhandlung sollten 3 Berufsrichter und 2 Schöffen „Recht sprechen“
1 Schöffe ist kurzfristig erkrankt und wurde umgehend durch eine „Nachrückerin“
ersetzt, die sich aber erst durch den Düsseldorfer Straßenverkehr kämpfen musste.
Das nenne ich mal Einsatz für die Gerechtigkeit und für uns schon Anwesenden
2 Stunden Wartezeit.
Da im Gebäude kein Empfang mit dem Laptop möglich war, um noch Punkte
für die mündliche Anhörung auszuarbeiten, wechselten wir in ein öffentliches Cafe
mit Empfang und hatten deshalb auch das Vergnügen, nochmal die Eingangskontrolle
passieren zu müssen.
Die vorsitzende Richterin war sehr engagiert und entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten.
1. Verhandlung:
wie schon bekannt, der Berichterstatter trägt die Fakten vor, dann darf der Kläger sich äußern
Stichworte: Verfassungswidrigkeit, Verstoß gegen GG.
Hinweis auch hier, dass der Weg durch die Instanzen beschritten werden muss.
Berufung wird zugelassen, die Klage vom Beklagten abgewiesen.
2. Verhandlung:
war sehr vielschichtig, vor allem bzgl. der Richtigstellung, wann welcher Betrag auf welchem
Bescheid. (Man wurde sich aber einig)
Stichworte: Verfassungswidrigkeit, Abhängigkeit der Zahlungsverpflichtung von der Inhaberschaft einer Wohnung, keinen Vertrag mit dem Beitragsservice.
Bezugnahme auf das Tübinger Urteil in Hinblick auf die Ausgestaltung der Schreiben.
Darin sah die vorsitzende Richterin allerdings keine Probleme, zumal die vorherigen
Schreiben vor 2013 auch nicht anders ausgesehen hätten.
Hinweis: wenn schon immer falsch, dann muss man es ja nicht auch künftig akzeptieren.
Danach kam eine bemerkenswerte Darstellung des Klägers, was sogar die Richterschaft
dazu veranlasste, nicht darüber zu diskutieren sondern meinten, sie würden diese Darstellung
bei ihren Beratungen berücksichtigen.
Hier will ich aber der Darstellung des Klägers nicht vorgreifen, zumal er es viel besser
und klarer darstellen kann.
Fortsetzung zur 2. Verhandlung folgt vom Kläger selber.
3. Verhandlung:
kurz und knapp
Stichworte: Zwangsabgabe, Staatsferne, Zwang etwas mitzufinanzieren, was man aber nicht
nutzen möchte.
Zulassung der Berufung,
Klageabweisung durch den Beklagte
(evtl. wird der Kläger selber noch etwas ergänzen?)
Leider nichts Neues von der Rechtssprechung, außer dass das Klima sehr angenehm war,
die Richter interessiert zuhörten, aber diskutiert wurde nicht, wollen dies dann intern
besprechen.