Wie ihr ja vielleicht wißt, hatte Herr K beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Dem wurde auch erstmal stattgegeben, siehe:
Danach hat Herr K ein paar mal "normale" Post vom VG erhalten, welche hauptsächlich die Stellungnahme der Vollstreckungsbehörde der Stadt enthielt, sowie eine Reaktion des WDR.
Leider sind dies zum Teil nur Faxkopien, deshalb etwas schlechte Qualität. Aber achtet mal auf den unteren Paragraphen bei der Stellungnahme der Stadt. 600 (!) weitere Vollstreckungsaufträge neben den von Herrn K, für den 1.11.2014. Das muss man sich mal vorstellen! Wir reden hier von einer Stadt, die "nur" knapp über 100.000 Einwohner zählt...
Zu diesem Schreiben hat Herr K auch Stellung bezogen und geschrieben, dass er es eine erschreckende Vorstellung findet, falls in diesen 600 weiteren Fällen mit den Bürgern ebenso unrechtmäßig und verschleiernd vorgegangen wurde bzw. wird wie bei ihm....
Vorgestern jedenfalls kam dann interessanterweise eine
förmliche Zustellung vom Gericht.
Darin ein Beiladungsbeschluss für den WDR:
Sowie:
Weiß einer, was das genau bedeutet, dass der WDR nun beigeladen wurde? Heißt dass, das er richtig Stellung nehmen soll, also nun praktisch auch Antragsgegner ist, oder einfach nur zur Kenntnisnahme für den eigentlichen Beschluss beigeladen wird? Wieso wird das so formell angekündigt?
Ich glaube, dass das ein gutes Zeichen für Herrn K ist, oder? Denn irgendwo scheint der Richter ja seiner Argumentationskette aus dem Antrag bzw. den beigefügten Anlagen von seinem Schriftverkehr mit der Vollstreckungsbehörde zu folgen, sonst wäre es ja gar nicht nötig, den WDR beizuladen und förmliche Zustellungen durchzuführen, oder?
Was meint ihr?
p.s.: Ich hab das obige nochmal so zusammengefasst und mit der neuen Entwicklung als neuen Faden aufgemacht, damit es übersichtlicher und wesentlicher wird. (Außerdem waren bei ein paar der Bilder im anderen Faden immer noch ein paar ungeschwärzte Stellen) Ich hoffe, das ist ok!