Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Erfolgreiche Klagen ?  (Gelesen 10109 mal)

D
  • Beiträge: 110
Erfolgreiche Klagen ?
Autor: 03. Dezember 2014, 16:13
Hallo zusammen.

Sitze an meiner Klagebegründung und an den Anträgen und studiere seit Wochen dieses Forum.

Frage:
gibt es Informationen über irgendwelche erfolgreichen Klagen ?

Wenn mir nicht die Zeit wegrennen würde, würde ich nicht fragen.

Danke..

Claus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

o
  • Beiträge: 36
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#1: 03. Dezember 2014, 17:54
Bisher ist alles abgebügelt worden.
Ich halte die Klage trotzdem für den richtigen Weg.

Die Hoffnung ruht auf den höheren Instanzen, da muss sich einfach etwas tun.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 334
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#2: 03. Dezember 2014, 21:21
Die erfolgsversprechenderen Klagebegründungen dürften sich allgemein auf den abgaberechtlichen Status des "Beitrags" richten (d.h. der jetzige Rundfunkbeitrag erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben für die Klassifizierung als Beitrag) sowie auf diverse Grundrechtsverletzungen, vor allem Eingriff in die Handlungsfreiheit. In Zweifel zu ziehen wäre außerdem die Wahrung des Gleichheitsgrundatzes, des Datenschutzes, der Unverletzbarkeit der Wohnung etc. Außerdem ist laut einigen Rechtsgutachten wie dem von Degenhart oder dem Aufsatz von Exner und Seifarth in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" der gesetzliche Typisierungsrahmen deutlich überschritten.

Siehe die Argumente zur Übersicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11185.msg76124.html#msg76124

Mehr zum Thema: Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg45115


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 4.011
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#3: 03. Dezember 2014, 22:27
Jede Klage trägt zum Erfolg bei, selbst wenn diese in der ersten Instanz durch Rechtsbeugung negativ beschieden wird. Je mehr Klagen anfallen und dokumentiert werden, je stärker die Gericht unter der Last brechen desto schneller wird es sich ändern. Will Person A diesen "Beitrag" nicht bis zum Lebensende jedes Mal aufs neue bekämpfen bleibt nur, weitere Personen aufklären, selbst Klage einreichen anderen ein Beispiel sein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#4: 03. Dezember 2014, 22:58
Alle Klagen waren bisher erfolgreich, weil sie noch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschmettert wurden.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Beiträge: 110
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#5: 03. Dezember 2014, 23:21
Meine Klagebegründung stützt sich überwiegend auf das Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Urteil aus Tübingen.

weiterhin auf die Frage, was eine Grundversorgung ist. Recherchen danach bleiben erfolglos.

Ich erwarte nicht wirklich ein 100% Ergebnis, allerdings schon, dass die Zahlungspflicht erst ab dem ersten Bescheid beginnt.
Die Säumniszuschlägesollten auf jeden Fall gekippt werden.

Grüsse


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

e
  • Beiträge: 16
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#6: 03. Dezember 2014, 23:28
Meine Klagebegründung stütz sich auf 5 Säulen. Wobei die Verletzung vieler § des VwVfG und der VwGO, sowie die Verletzung unserer Rechte aus dem Grundgesetz den Hauptfokus bilden. Lediglich erwähnt habe ich die Betrachtung das der Rundfunkbeitrag einer Steuer gleichzusetzen ist. Greife hier allerdings den RBStV direkt an, nicht wie Fa. R in Bayern das Zustimmungsgesetz zum RBStV.

Das Tübinger Urteil spielt eine große Rolle, da hier die Mißachtungen des VwVfG und des VwVG aufgedeckt wurden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Beiträge: 110
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#7: 04. Dezember 2014, 10:49
Hallo Eckes56,
das hört sich genau so wie meine Klagebegründung an.
Kannst du die mir zukommen lassen?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

D
  • Beiträge: 110
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#8: 04. Dezember 2014, 15:20
Hallo,
bei meinen Recherchen fiel mir folgendes auf:

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB folgerichtig auch nicht vorgesehen. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich. ( § 311 Abs. 1 BGB, soweit nicht das Gesetz was anderes vorschreibt )

Nach § 311 Abs. 1 BGB muss demnach der Rundfunkbeitrag eine Steuer sein, sonst ist er schlicht illegal mangels Vertrag und Unterschrift, da ein Gesetz was anderes vorschreibt.

So steht es dann auch in meiner Begründung.

gr


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

s
  • Beiträge: 516
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#9: 04. Dezember 2014, 17:48
Was wäre für euch eigentlich ein Erfolg in Karlsruhe?

Ich hoffe, es rechnet niemand damit, dass dem örR die Finanzgrundlage entzogen wird.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#10: 04. Dezember 2014, 17:58
Das Mindeste wäre wie z.B. auch beim Urteil zum ZDF-Staatsvertrag
ZDF Staatsvertrag - Mehrere Regelungen verfassungswidrig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8809.msg61987.html#msg61987

und gem. der "Voraussicht" des Prof. Koblenzers:
Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 516
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#11: 04. Dezember 2014, 20:05
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Wie soll das denn gehen, Weitergeltungsanordnung und Rückzahlung?

Dass ein weiter gültiges Gesetz für die Kläger nicht angewendet würde, habe ich noch nie mitbekommen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#12: 06. Dezember 2014, 14:49
Ich möchte realistisch bleiben und noch ein Mal betonen, dass eine Klage in Deutschland gegen Rundfunkbeitrag nie einen Erfolg haben kann.
Solange die Politiker in den Aufsichtsräten der öR sitzen und die Finanzierung befürworten oder auch die Politik allgemein den Beitrag für rechtmäßig hält wird sich nie was ändern.
Eventuell hätten wir vor dem EuGH ne Chance ;)

PS: überlegt mal selber, wer lässt denn zu, dass pansieonierte Mitarbeiter der öR und das ganze System an sich auf ein mal ohne Finanzierung dasteht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#13: 06. Dezember 2014, 15:15
PS: überlegt mal selber, wer lässt denn zu, dass pansieonierte Mitarbeiter der öR und das ganze System an sich auf ein mal ohne Finanzierung dasteht.
Vor allem pensionierte Mitarbeiter des ÖRR interessieren mich herzlich wenig. Wie komme ich denn dazu , diese mit einem nicht geringen Anteil aus dem von mir geforderten Rundfunkbeitrag zweckentfremdend deren Rente noch unverhältnismäßig hoch aufzumotzen.
Das allein schon ist Grund genug für jeden , ab sofort weitere Zahlungen einzustellen.
Wenn vermehrt auf dieser Linie argumentiert wird , sollten die Herrschaften doch schon irgendwie in Erklärungsnot geraten. Für wie dämlich halten die uns denn ?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2014, 15:20 von mickschecker«
You can win if you want

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Erfolgreiche Klagen ?
#14: 06. Dezember 2014, 15:17
Klar, ich bin ja auch deiner Meinung, allerdings urteile ich aus der Sicht der Richter/Politiker


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben