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Autor Thema: Wie auf Festsetzungsbescheid reagieren? Doppelt für ein Haushalt zahlen?  (Gelesen 7746 mal)

r
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Hallo, 

rein hypothetisch: Person A hat letzte Woche ein Schreiben vom Beitragsservice erhalten bezüglich Festsetzungsbescheid, weil Person A die letzte Rechnung ignoriert hatte, da Person A bis dato nie was von denen bekommen hat und das zu diesem Zeitpunkt mit den Fälschungen im Netz kusierte.

Was Person A allerdings stutzig macht ist, dass Person A nie persönlich erwähnt wird, sondern jedesmal dort steht, wenn Person A ein Brief von diesem Verein erhält ''Sehr geehrte Dame, sehr geehrte, Herr,'' Wie soll Person A nun darauf reagieren, zumal dieses Schreiben ja ein Festsetzungsbescheid ist.

Was Person A (Sohn) auch nicht versteht, dass Person B (Mutter) die auch im Haushalt mitlebt (2 Personenhaushalt) und zugleich die Mieterin ist, ein Schreiben vom Beitragsservice erhalten hat, dass Person B aufgefordert wird, die Zahlung von Juli 2014 bis September 2014 vorzunehmen. Person A denkt aber, dass jeweils nur ein Beitrag pro Haushalt gezahlt werden soll... Warum wird dann Person A und Person B aufgefordert zu zahlen. Muss nicht eigentlich Person B aufgefordert werden, die höhere Summe zu zahlen, da diese die Mieterin ist?

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2014, 12:12 von René«

Z
  • Beiträge: 1.543
Irgendein Idiot soll sich halt finden, der bezahlt, wer ist dem Belustigungsservice egal, Hauptsache, die Kasse stimmt.
Zu prüfen wäre, ob Mutter bereits einen Gebühren-/Beitragsbescheid oder Festsetzungsbescheid für den gleichen Zeitraum und die gleiche Wohnung bekommen hat, ein koordiniertes Reaktionsmodell wäre sinnvoll, ohne daß die Belustigungsservice oder die Versogungsanstalt davon Kenntnis haben müssen.


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Habe ich das richtig verstanden, dass auf dem Festsetzungsbescheid keine Name steht sondern nur
"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr"?

Das wäre ja sowas von unglaublich stümperhaft. :)

Besteht die Chance diese Farce einzuscannen und hier (anonymisiert) zu veröffentlichen?

Danke TQ


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  • Beiträge: 7
Habe ich das richtig verstanden, dass auf dem Festsetzungsbescheid keine Name steht sondern nur
"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr"?
Das wäre ja sowas von unglaublich stümperhaft. :)

So sollte aus der Sicht von Person A, kein Brief an einer Person gerichtet werden, der zu einer Zahlung aufgefordert wird. Dann könnte genauso auch Haustier A damit bezeichnet werden um es mal etwas zu übertreiben...

[siehe Anhang]

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2014, 02:12 von Bürger«

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  • Beiträge: 46
Nachdem Person TQ den Stuhl wieder aufgehoben und den Kaffee vom Monitor gewischt hat kann sie nur sagen:

So ein Blödsinn! Also ich täte mich nicht angesprochen fühlen und würde auf diesen Quatsch nicht reagieren.
Ein Bescheid sollte schon ziemlich eindeutig einer Person zugeordnet werden können, sonst ist er klar unwirksam.

Person A muss schauen, ob sie den Mut hat dass auch mit einem GV auszudiskutieren, ich seh da ziemlich gute Chancen, falls ein GV solch einen Titel nicht gleich direkt zurückweist.

Aber es beweist mir wieder deutlich, der Festsetzungsbescheid ist auch wieder nur ne typische Luftnummer.
Wahrscheinlich haben sie zuviele Widersprüche erhalten, auf denen angemosert wird, ob es sich denn nun um einen Beitrag oder eine Gebühr handeln soll und deren Anwalt hat dann gemeint, nennen wir das Kind doch um.

Sämtliche weiteren Beanstandungen des VG Tübingen sind auch nicht angepasst worden.


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Danke, dass bestärkt Person A nunmehr, auf ein Termin des Gv's zu warten, wenn dieser dann auch einen macht und ihn nicht gleich wie du sagtest, zurückweist.

Person A würde auf jeden fall eine Konfrontation mit dem Gv eingehen wollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2014, 16:51 von rostock4ever«

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Aber im Adressfeld steht schon der Name einer Person, die auch wirklich dort wohnt?
Ob man die dann in der Anrede nochmal persönlich anspricht oder nur mit "sehr geehrte Dame / sehr geehrter Herr", ändert nichts.


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Klar steht im Adressfeld der Name sowie die Adresse von Person A, dient jedoch zur Zustellung, da die Briefumschläge ein Sichtfenster haben.

Person A hat ein wenig im Internet recherchiert, und dort sind Festsetzungsbescheide meist an denjenigen gerichtet - sprich persönlich. Für Person A hat das nix mit persönlich zutun, sondern verallgemeinert es.



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Vielleicht hat A einen Namen, der den BS das Geschlecht nicht erkennen lässt. Das Geschlecht wird nämlich nicht vom Meldeamt mitgeteilt. Und bevor man eine Frau mit "sehr geehrter Herr A" anredet, nimmt man lieber eine neutrale Anrede.

Auch ganz ohne Anrede würde sich an der Wirksamkeit des Bescheids nichts ändern.


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Und was hat der Nachname mit dem Geschlecht zutun? Nunja, wie dem auch sei, Person A wird ein Widerspruch dort hinschicken und gegebenfalls auf den Gv warten ;)...


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ich hörte die tage von Person H etwas in der Richtung:

H hat immer alle Zahlungserinnerungen ignoriert. Dann kam der Zahlungsbescheid (01.08.) auf den fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. Nun Kam anscheinend gestern auch der Festsetzungsbescheid (01.09.).
Person H wollte nun auch dagegen Widerspruch einlegen, da eine Konfrontation schon angebracht ist.

Nun munkelt man von einer sehr aussergewöhnlichen Situation, denn Person H wohnt (seit vielen vielen Jahren) in einem Haushalt mit Person J (keine Untermiete). Person J bezahlt allerdings fleissig.

Nun hat sich Person H die Frage gestellt, ob er es darauf ankommen lassen soll und gegebenen falls erst beim GV oder vor Gericht diesen Trumpf ausspielt. Würden denn trotzdem die Kosten für den GV, wenn er denn käme anfallen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 03:40 von Bürger«
Schufaeinträge gibt es auf geschuldete Rundfunkbeiträge NICHT! Definitive Aussage eines Anwalts auf meine Anfrage.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nun hat sich Person H die Frage gestellt, ob er es darauf ankommen lassen soll und gegebenen falls erst beim GV oder vor Gericht diesen Trumpf ausspielt.
Würden denn trotzdem die Kosten für den GV, wenn er denn käme anfallen?

Es würden mglw. nicht nur die "Kosten für den GV" anfallen...

Ein nicht form-/ fristgerecht wiederprochener Bescheid = Verwaltungsakt wird prinzipiell erst mal rechtskräftig und somit auch vollstreckbar - selbst wenn der Bescheid nicht korrekt sein sollte.

Wer durch Fristversäumnis sein Recht der Anfechtung ("Widerspruch") verwirkt, dürfte jedenfalls keine besonders guten Karten haben... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 03:47 von Bürger«
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  • Beiträge: 7
es wird sich erst einmal für die Rückmeldung bedankt.
Ein nicht form-/ fristgerecht wiederprochener Bescheid = Verwaltungsakt wird prinzipiell erst mal rechtskräftig und somit auch vollstreckbar - selbst wenn der Bescheid nicht korrekt sein sollte.
Es ging einer Person H darum auf alle Fälle Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid ein zu legen. Aber für den Fall das es doch zu einer Konfrontation (mit dem GV) kommen sollte, könnte eine Person H nachweisen, dass eine Person J den Beitrag für die betroffene Wohnung schon bezahlt.

oder ist das Humbug und man könnte Person H daraus noch einen Strick drehen?
(dem BS könnte per Brief und e-mail ja schon gemeldet worden sein, wie die Wohnsituation aussieht)


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