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Antrag auf Härtefall_Regelung von Person A
Siehe vorab dazu:
Antrag auf Härtefall_Regelung von Person Ahttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10406.msg71156.html?PHPSESSID=rjo44hb73s5okfoohardj296h4#msg71156Nun ist er da, vom Gerichtvollzieher der Brief zur VOLLSTRECKUNGS-AnkündigungPerson A kann's nicht fassen, gegen den letzten Gebühren/Beitragsbescheid, vom BS datiert auf 04.07.2014, ihr zugegangen am 15. 07.2014
hat A nicht nur Widerspruch sondern auch erneut einen
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung/Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung des Widerspruches gestellt.
In dem Bescheid vom 04.07.2014, steht auch drinn, dass
für frühere Zeiträume die Vollstreckung eingeleitet wurde.
Die Schreiben hat A im Anhang beigefügt.
Was hat jetzt Person A noch für Chancen und Möglichkeiten?Sollte der BS doch dem von Person A gestellten Antrag auf Härtefall_Regelung, gestellt Februar 2013, entsprechen, was passiert dann mit der eingezogenen Forderung durch den GV (eventuell durch Ratenzahlung) ?
Hat im Forum oder sonst wo schon jemand mit seinem Härtefall_Antrag seit 01.2013 Erfahrungen oder gar Erfolg gehabt?
PS:
Jedes Schreiben vom BS, das mit einer umseitige Rechtsbehelfsbelehrung versehen war, hat Person A fristgerecht widersprochen.Möglicherweise hat Person A aber nicht alle Schreiben vom BS erhalten.
Aber alle Schreiben, die A bis jetzt vom BS erhalten hatte, waren
- normale Briefumschläge
- ohne PostStempel.
Mahnschreiben oder Gelbe Amtspost hat A definitiv nicht erhalten.
Hilft eventuell
> Wiedereinsetzung in den vorigen Stand < und was soll Person dazu schreiben, hat von Euch jemand dazu Textvorschläge?
Person A ist mittlerweile mit den Nerven am Ende.
Person A freut sich auf Ratschläge/ Tipps, welche auch der Person A nützen könnte.
Grüße an Alle
Edit "Bürger": übermäßige Formatierung reduziert
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